Maschinelles Lichtraumprofilschneiden

Auf Wegen, Straßen und Platzen im privaten und öffentlichen Raum gibt es praktische und auch gesetzlich vorgeschriebene Lichtraumprofile, die nur durch regelmäßigen Lichtraumprofilschnitt erreicht, bzw. eingehalten werden können.

Über Straßen muss der lichte Raum eine Höhe von 4,50 Metern und bei Geh- und Radwegen 2,50 Metern haben. Auch auf Forst- und Wirtschaftswegen ist der Profilschnitt zur Erhaltung der uneingeschränkten Nutzbarkeit und Sicherheit notwendig.

Als Fachbetrieb übernehmen wir die fachgerechte Ausführung nach gesetzlichen Vorgaben und die Entsorgung des anfallenden Schnittguts.

  • Freischneiden von Lichtraumprofilen
  • Einkürzen von Starkästen
  • Einhaltung gesetzl. Vorgaben
  • Herstellung der uneingeschränkten Nutzbarkeit von Wegen, Straßen, Plätzen und Trassen
  • Fachgerechte Auführung
  • Entsorgung des anfallenden Schnittguts